Städtische Grünflächen vorbildlich bewirtschaften

Antrag an den Stadtrat Merzig

 

Hintergrund:

In der Saarbrücker Zeitung vom 07.05.2021 hat die Merziger Verwaltungsspitze eine Vorhabenplanung für den Bereich Umwelt und Klima vorgestellt, die im Wesentlichen auch abgelehnte Anträge der Grünen Fraktion der letzten Jahre aufgreift. Dies freut uns sehr, denn es ist wirklich höchste Zeit im Sinne unserer Anträge und der daraus folgenden Vorhabenplanung der Stadtverwaltung notwendige Dinge umzusetzen. In dieser Vorhabenplanung wurden auch dezidiert Vorgaben für die Bewirtschaftung städtischer Flächen in Aussicht gestellt, um den ökologischen Zustand städtischer Eigentumsflächen zu verbessern. Das ist gut und längst überfällig!!.

Die Stadt Merzig ist Eigentümerin größerer Flächen (insbesondere Wald, Landwirtschaft). Teilweise sind Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Gerade die öffentliche Hand hat im Umgang mit ihren Eigentumsflächen eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion.

Der Ortsrat Fitten und jüngst auch der Ortstrat Hilbringen haben sich mit entsprechenden Beschlüssen an die Stadtverwaltung gewandt, um insbesondere schädliche Einträge in die Böden und das Wasser zu vermeiden.

Auch wenn die städtischen Eigentumsflächen nur einen geringen Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Gebiet der Kreisstadt Merzig einnehmen, sollte dies gerade nicht bedeuten, diese nicht vorbildlich zu behandeln, denn Großes entsteht immer im Kleinen.

Antrag:

Der Stadtrat möge deshalb folgendes beschließen:

Um die städtischen Eigentumsflächen, unabhängig ob in Eigenregie oder durch Dritte bewirtschaftet vorbildlich zu entwickeln, insbesondere um die Freisetzung von Umweltgiften und/oder die Nitratbelastung in den Böden und Gewässern zu reduzieren, fordert der Stadtrat die Verwaltung auf, auf städtischen Eigentumsflächen die Ausbringung von Gülle, Gärresten aus Biogasanlagen, sonstige nitrathaltige Düngemittel einzuschränken (DüV 2020) sowie chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (Pestizide) und Düngemittel sowie die Ausbringung gentechnisch veränderter Pflanzen zu untersagen.

Des Weiteren ist ein Aufbringen von nitrathaltigen Stoffen jeglicher Art auf allen Flächen, die im Einzugsgebiet in Bereichen der Grundwasserführung und Trinkwassergewinnung liegen und wo bei Wasseruntersuchungen erhöhte Nitratwerte festgestellt wurden oder werden (Handlungsbedarf besteht bei 37.5mg/L Nitrat), auf Grund der Fürsorgepflicht auszuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

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