Beschwerde gegen Ampelbeschluss

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Auf Grundlage § 8 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Merzig hat das Fraktionsbündnis aus Grünen/Piraten/Freie Wähler den Bürgermeister informiert, dass der Beschluss zu TOP 5 der Stadtratssitzung vom 30.06.2016 aus ihrer Sicht rechtswidrig ist. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister aufgefordert mitzuteilen, wie er dies heilen will.

Begründung:

1.
Gemäß § 8, Satz 1 der Geschäftsordnung sind mit der Einladung die einzelnen Tagesordnungspunkte, soweit notwendig, durch eine besondere Vorlage zu erläu-tern. Bei der Wichtigkeit der Angelegenheit hätte die Notwendigkeit für eine Vorlage der Verwaltung bestanden. Eine Power-Point Präsentation eines Ingenieurbüros was auf „Zuruf“ für die gleiche Angelegenheit immer wieder neue Planungen macht und damit auch wirtschaftliche Interessen verfolgt, kann eine solche Vorlage und Vorberatung in den Gremien nicht ersetzen.
2.
Die Information zur Sitzung beinhaltet lediglich die Nennung des Tagesordnungspunktes 5 in der Einladung: „Umsetzung Los B des Verkehrskonzepts „Ortsdurch-fahrt Merzig“ (sogenannter HELA-Kreisel und Autobahnzu- und abfahrten), eine Vorlage (Sachdarstellung, Beschlussempfehlung etc.) wurde nicht vorgelegt.
3.
Elementar wichtige und unmittelbar mit dem Thema verbundene Planungen und Informationen (von denen vermutlich nur die Verwaltung weiß), wie den Neubau der Bahnunterführung am Kreisel, wurden dem Fraktionsbündnis nicht zur Verfügung gestellt. Dass es solche gibt erfuhren wir erst mit einem Schreiben des Bürgermeisters im Nachgang zur Sitzung.

Nach Auffassung des Fraktionsbündnisses handelt es sich um einen rechtswidrigen Beschluss, der auf fehlenden Informationen und fiktiven Annahmen aufbaut. Der mit unverständlichem Druck durchgepeitschte Beschluss ist ganz offensichtlich nicht mit übergeordneten Planungen und Beschlüssen der Stadt abgestimmt (z.B. Mobilitätskonzept, Lärmkataster, Stadtentwicklungskonzept, Klimaschutzkonzept etc.).

In Zeiten völlig desolater öffentlicher Haushalte und dem Hintergrund, dass die Merziger sehr gut mit ihrem Kreisel und den an zwei Stunden am Tag existierenden kurzfristigen „Störungen“ leben können bzw. sich darauf eingestellt haben, könnte man den Beschluss, sollte er umgesetzt werden, als „Beihilfe zur Steuergeldverschwendung“ bezeichnen, da er ganz offensichtlich auch das Kosten-Nutzenverhältnis unberücksichtigt lässt.

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